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Neue SEPA-Mandate für Abwassergebühren

Die Stadt Erkrath übernimmt zum 01.01.2022 die Bescheiderstellung und Abrechnung der Abwassergebühren für den städtischen Abwasserbetrieb von den Stadtwerken. Im Rahmen dieser Umstellung verlieren die an die Stadtwerke Erkrath erteilten SEPA-Lastschriftmandate für die Abwassergebühren automatisch ihre Gültigkeit.

Der Gebührenbescheid für 2022 wird im Februar verschickt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Vorauszahlungen nicht mehr monatlich, sondern vierteljährlich zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. fällig. Wünschen die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin die automatische Abbuchung der Abwassergebühren, wird empfohlen, der Stadt frühzeitig neue Lastschriftmandate zu erteilen, sodass pünktlich zu den Fälligkeiten per Lastschrift abgebucht wird und keine Mahngebühren entstehen. Die Erteilung der SEPA-Lastschriftmandate ist hier im Serviceportal möglich, sowohl über einen Online-Antrag als auch mit einem PDF-Formular, das unterschrieben eingesendet wird. Zudem kann das Formular auch im Fachbereich Finanzen angefordert werden, telefonisch unter 0211 2407-2007.

Wer kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchte, kann auch nach Zugang des Bescheides für 2022 die Vorauszahlung auf das neue Bankkonto überweisen.

Bescheide nur noch für Eigentümerinnen und Eigentümer

Der Bescheid für 2022 wird ausschließlich an Immobilien-Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. deren Bevollmächtigte versendet. Aufgrund der geplanten Änderung der Entwässerungssatzung werden künftig keine Mieterinnen oder Mieter einen Bescheid erhalten können. Bei Rückfragen steht der Fachbereich Finanzen per E-Mail an gebuehren.abwasser@erkrath.de oder telefonisch unter 0211 2407-2027 und -2007 zur Verfügung.

07.12.2021