Sprungziele
Seiteninhalt

Hundehaltung

Das Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) sieht für den Beginn der Haltung von großen Hunden besondere Anforderungen vor.

Die Haltung großer Hunde ist bei dem Fachbereich Einwohner · Ordnung anzuzeigen. Dabei ist das Folgende zu beachten:

Große Hunde

Bei einem Hund handelt es sich um einen großen Hund im Sinne des Landeshundegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Körpergewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht.

Die Haltung eines großen Hundes ist bei der Ordnungsbehörde am (Haupt-)Wohnsitz anzuzeigen. Die Anzeige ist auch bei einem Zuzug nach Erkrath vorzunehmen, selbst dann, wenn die Haltung des Hundes bereits bei der früheren Wohnortgemeinde angezeigt worden ist. 

Die Gebühr für die Entgegennahme und Prüfung der Anzeige beträgt 25,00 Euro.

Benötigte Unterlagen für die Anzeige eines großen Hundes

  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Sachkundenachweis der Hundehalterin oder des Hundehalters sofern diese kraft Gesetzes nicht bereits als sachkundig gelten. Die Sachkundebescheinigung wird ausgestellt durch von der Tierärztekammer benannte Tierärzte, anerkannte Sachverständige und andere autorisierte Stellen nach Ablegung einer Prüfung.
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund.
  • Nachweis über eine fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip.

Zur Anzeige reicht es aus, die benötigten Unterlagen hier einzureichen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Weitere Hinweise

Große Hunde dürfen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur angeleint geführt werden. Solche Ortsteile sind in Erkrath die Stadtteile Alt-Erkrath, Hochdahl und Unterfeldhaus.

Darüber hinaus gelten auch für große Hunde die allgemeinen Pflichten zur Hundehaltung.