Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Umweltkatastrophe
Bundestag und Bundesrat haben eine Aufbauhilfe von bis zu 30 Milliarden Euro beschlossen – dem Land NRW stehen hiervon 12,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Betroffene der Umweltkatastrophe – egal ob Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige oder landwirtschaftliche Betriebe – können nun in der Zeit vom 17.09.2021 bis zum 30.06.2026 eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Informationen zur Wiederaufbauhilfe sowie das Online-Antragsformular sind auf der Webseite des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe zu finden. Ebenso wurde unter 0211 4684-4994 eine Hotline für Rückfragen geschaltet. Die Hotline des Landes NRW ist montags bis freitags von 09:00 bis 17:30 Uhr zu erreichen. Antworten auf die meist gestellten Fragen und Anleitungshilfen sind zudem dem Leitfaden des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter www.mhkbg.nrw/wiederaufbau-finanzielles zu entnehmen.
Kommunale Erklärung zur Erforderlichkeit von Projekten im Rahmen des Wiederaufbaus
Nicht-kommunale Trägerinnen und Träger von Bildungs-, Kultur -, Sport- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen benötigen für die Förderung bzw. den Mittelabruf im Rahmen der Aufbauhilfe nach Ziffer 6.5.3.3. der Förderrichtlinie Wiederaufbau eine Bestätigung der Erforderlichkeit des Projektes durch die Gemeinde.
Hierzu stellt die Stadt Erkrath unter „Dokumente“ den vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelten Vordruck zur Verfügung.
Dieser muss ausgefüllt und der Stadt Erkrath per Mail an finanzen-hochwasser@erkrath.de – alternativ per Post an die Abteilung Abgaben ∙ Forderungen, Bahnstr. 2, 40699 Erkrath – zugesandt werden. Nach erfolgter Prüfung der Erforderlichkeit und Bestätigung durch die Stadt erhalten die antragstellenden Trägerinnen bzw. Träger die Erklärung zurück und können sie anschließend im Förderportal des Landes hochladen.