Rechtsreferendariat und juristische Praktika
Gemäß § 35 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Juristenausbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (JAG NRW) werden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare durch die Bezirksregierung Düsseldorf zur Ausbildung einer Verwaltungsbehörde zugewiesen. Bei Interesse an der Ableistung der Verwaltungsabschnitts bei der Stadt Erkrath wird um Zusendung der üblichen Bewerbungsunterlagen gebeten.