Möglichkeit der Privatanzeige
Unter der Voraussetzung, dass Ihre eigenen Bemühungen nicht zum gewünschten Erfolg führen oder massive Belästigungen vorliegen, können Sie dies beim Fachbereich Einwohner · Ordnung der Stadt Erkrath anzeigen. Bei Entgegenahme der Anzeige ist durch die Ordnungsbehörde zu entscheiden, ob es sich objektiv um eine erhebliche Störung im Sinne des Gesetzes handelt, oder diese lediglich subjektiv empfunden wird. Daher ist es zwingend notwendig, konkrete Angaben zum Sachverhalt zu benennen. Dies führt dazu, dass verwertbare Anzeigen nur in Schriftform oder per E-Mail abgegeben werden können. Eine telefonisch oder persönlich vorgetragene Beschwerde ist als Grundlage für ein Bußgeldverfahren nicht ausreichend. Die Anzeige muss möglichst konkret sein, weiterhin müssen Sie in eine möglichen gerichtlichen Verfahren als Zeuge zur Verfügung stehen. Eine Anonymität der Anzeigenerstatterin bzw. des Anzeigenerstatters kann daher nicht zugesagt werden. Die Privatanzeige sollte folgende Angaben beinhalten:
- Personalien der anzeigenden Person,
- Name und Anschrift der lärmverursachenden Person,
- Datum und Uhrzeit bzw. konkrete Zeitspanne der Ruhestörung,
- Art der Ruhestörung (zum Beispiel laute Musik, lautes Feiern),
- Personalien weiterer Zeugen, möglichst mit vollständiger Adressangabe,
- weitere besondere Umstände (zum Beispiel einmalige oder wiederholte Ruhestörung).
Die Angaben zur Anzeige können auf dem Vordruck (siehe „Dokumente“) oder auch formlos gemacht werden.