Fälle für die Ordnungsbehörde oder Polizei
Wenn Ihre eigenen Bemühungen in nachbarschaftlichen Streitigkeiten nicht zum gewünschten Erfolg führen, können Sie sich auch bei akuten Störungen an den Fachbereich Einwohner · Ordnung wenden. Innerhalb der Dienstzeiten der Stadtverwaltung können Sie sich an die unter „Ansprechperson“ genannten Mitarbeitenden der Stadtverwaltung wenden. Außerhalb der Dienstzeiten ist der städtische Ordnungsdienst über die Polizeiwache Hochdahl (Telefon 02104 94806450) zu erreichen. Hierzu liegt der Polizeiwache der jeweils gültige Dienstplan des Ordnungsdienstes vor. Außerhalb dieser Erreichbarkeiten, obliegt die Zuständigkeit der Verfolgung und Ahndung der Polizei.
Die Ordnungsdienstmitarbeitenden oder die Polizei entscheiden unter Berücksichtigung der verfügbaren Dienstkräfte, der Gesamtlage und auch parallel laufender Einsätze, ob ein Tätigwerden möglich bzw. geboten ist. Nicht jeder einzelnen Beschwerde kann nachgegangen werden, hier muss eine Aufgabenabwägung erfolgen.