Möglichkeiten bei Verstoß gegen die Regelungen
Zunächst sollte das persönliche Gespräch gesucht werden, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Das Einschalten von Dritten (Vermieter, Polizei oder ähnlichem) führt in der Regel nur zu einer Verschärfung des Konfliktes. Von dieser Möglichkeit sollten Sie erst dann Gebrauch machen, wenn Ihre privaten Bemühungen nicht zu einem gemeinsamen Nenner geführt haben.
Bei Mietwohnungen sollten Sie den Vermieter informieren und bitten, Abhilfe zu schaffen sowie für die Einhaltung einer etwaigen Hausordnung zu sorgen. Für das Haus- oder Grundstückseigentum gibt es keine Sonderregelungen. Das Verhältnis zwischen benachbarten Hauseigentümerinnen und -eigentümern ist insbesondere durch das Zivilrecht geregelt. Hier sind Sie gezwungen, das Unterlassen weiterer Störungen unmittelbar selbst bei dem Verursacher einzufordern.
Eine weitere Möglichkeit kann das Einschalten der zuständigen Schiedsperson sein. Die Schiedsleute sind besonders geschult, nachbarliche Streitigkeiten zu schlichten. Auf diese Weise kann allen Beteiligten ein Gerichtsverfahren erspart bleiben und der Konflikt dauerhaft und einvernehmlich beigelegt werden.