Rattenbekämpfung auf privaten Flächen
Bei Rattenbefall auf Privatgrundstücken sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer unverzüglich zur Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf eigene Kosten verpflichtet.
Hierbei sind Feststellungen und Sichtungen von Ratten, deren Bauten oder anderen Anhaltspunkte wie Kot- oder Fraßspuren auf Privatgrundstücken der Stadtverwaltung mitzuteilen.