Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Mindestens einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss, eine für den Feuerwehrdienst förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Gesellenprüfung in einem geeigneten Handwerk (§ 31 der Handwerksordnung).
Höchstaltersgrenze
Es gelten die Altersgrenzen nach den jeweils aktuellen beamtenrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen.
Sonstige Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit eines Europäische Union-Staates oder der Länder Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island, besondere körperliche Fitness sowie gute Schwimmfertigkeiten, gesundheitliche Eignung, einwandfreies Führungszeugnis, mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B.