Aufgaben des Schiedsamts
Die Schiedsämter sind im wesentlichen für folgende bürgerlich-rechtliche Angelegenheiten zuständig:
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Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes,
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nachbarrechtliche Streitigkeiten (wie zum Beispiel über Hundegebell, anderen störenden Lärm oder überhängende Äste), sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,
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Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
In bestimmten Streitfällen ist der vorangegangene Schlichtungsversuch durch das Schiedsamt Voraussetzung zur Einreichung einer Privatklage. Solche Privatklagedelikte sind:
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Sachbeschädigung,
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Hausfriedensbruch,
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leichte und fahrlässige Körperverletzung,
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Beleidigung,
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Bedrohung,
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Verletzung des Briefgeheimnisses.