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Höhe der Verwarn- und Bußgelder sowie der Gebühren

Verwarngelder richten sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und liegen zwischen 10,00 und 55,00 Euro. Bußgelder können bis zu 98,50 € betragen. Je nach Verstoß kann auch ein Punkt im Fahreignungsregister („Verkehrssünderkartei") hinzukommen.

Bei Erlass eines Bußgeldbescheides werden zusätzlich eine Gebühr von 25,00 Euro und die Kosten der Auslagen (Zustellkosten) von 3,50 Euro erhoben. Diese Summen liegen nicht im Ermessen der Überwachungskräfte oder der Kommunen. Eine Reduzierung oder Rabattierung ist grundsätzlich nicht möglich.