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Berechnungsbeispiel Container

Der Hauseigentümer H möchte sein Haus aufwendig renovieren und benötigt zum Abtransport des Bauschutts einen Container. Mangels anderer Aufstellmöglichkeiten muss dieser in nicht verkehrsgefährdender Weise auf öffentlicher Verkehrsfläche (rund 6 Quadratmeter) drei Tage abgestellt werden. In der beantragten Ausnahmegenehmigung würden die folgenden Gebühren festgesetzt:

Sondernutzungsgebühr: 1 Container x 6 Quadratmeter x 3 Tage x 0,80 Euro pro Tag = 14,40 Euro

Verwaltungsgebühr: 25,00 Euro

Gesamtbetrag: 39,40 Euro