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Berechnungsbeispiel gemeinnützige Sondernutzung

Der gemeinnützige Verein V möchte einen Trödelmarkt veranstalten. Die gesamten Erlöse dieses Trödelmarktes werden an gemeinnützige Organisationen gespendet (mit Nachweis). V will zu Werbezwecken 15 Dreieckständer (à drei Plakate = 45 Plakate) im Stadtgebiet aufstellen. Die beantragte Ausnahmegenehmigung würde folgende Gebühren enthalten:

Die Sondernutzungsgebühr entfällt, weil die Veranstaltung nachweislich gemeinnützigen Zwecken dient.

Sondernutzungsgebühr: 00,00 Euro

Verwaltungsgebühr: 25,00 Euro

Gesamtbetrag: 25,00 Euro