Berechnungsbeispiel gemeinnützige Sondernutzung
Der gemeinnützige Verein V möchte einen Trödelmarkt veranstalten. Die gesamten Erlöse dieses Trödelmarktes werden an gemeinnützige Organisationen gespendet (mit Nachweis). V will zu Werbezwecken 15 Dreieckständer (à drei Plakate = 45 Plakate) im Stadtgebiet aufstellen. Die beantragte Ausnahmegenehmigung würde folgende Gebühren enthalten:
Die Sondernutzungsgebühr entfällt, weil die Veranstaltung nachweislich gemeinnützigen Zwecken dient.
Sondernutzungsgebühr: 00,00 Euro
Verwaltungsgebühr: 25,00 Euro
Gesamtbetrag: 25,00 Euro