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Berechnungsbeispiel Plakate

Der Gewerbetreibende G will mit 50 Plakaten (rund DIN A1) im Stadtgebiet auf das Jubiläumsfest seines Betriebes am 23.02. aufmerksam machen. Die Plakate möchte er zwei Wochen vor diesem Fest (09.02. bis 23.02.) aufhängen. Er beantragt daher eine Ausnahmegenehmigung. Diese würde mit folgenden Gebühren erteilt:

Sondernutzungsgebühren: 50 Plakate x 3,30 Euro pro Stück = 165,00 Euro

Verwaltungsgebühr: 25,00 Euro

Gesamtbetrag: 190,00 Euro