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Gebühren

Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich im Wesentlichen nach der Art der Benutzung, der Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der geplanten Dauer der Benutzung. Die Berechnung wird im jeweiligen Einzelfall vorgenommen. Neben dieser Sondernutzungsgebühr hat der Fachbereich Einwohner · Ordnung auf gesetzlicher Grundlage eine Verwaltungsgebühr zu erheben. Genaue Sondernutzungsgebühren sind der Sondernutzungssatzung zu entnehmen.