Antragsverfahren
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist schriftlich spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt zu stellen. Die Stadt ist berechtigt, ergänzende und begründende Erläuterungen, Zeichnungen und Verkehrszeichenpläne zu verlangen. In Ausnahmefällen, die von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu begründen sind, kann die Frist von drei Wochen verkürzt werden. Bei zu kurzfristiger Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis kann die Erlaubnis ohne Angabe weiterer Gründe versagt werden.