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Beurkundungen

Vom Fachbereich Jugend kann Folgendes kostenlos beurkundet werden:

  • Vaterschaft (vor- und nachgeburtlich)
  • Sorgeerklärung (vor- und nachgeburtlich)
  • Unterhaltstitel

Die Beurkundung ist ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft und kann nicht durch Dritte erfolgen. Es wird um vorherige Vereinbarung eines Termins gebeten.

Auf Wunsch wird bescheinigt, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt („Negativbescheinigung“).