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Die Brandverhütungsschau ist eine präventive Maßnahme die dem Zweck dient, Gebäude und Einrichtungen, welche in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind, in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine hohe Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, auf die Erfordernisse des abwehrenden Brandschutzes hin zu überprüfen.

Die zeitliche Folge der Brandschau richtet sich bei Objekten, die Gegenstand von Sonderverordnungen oder baurechtlichen Anordnungen sind, nach den entsprechenden baurechtlichen Vorschriften. Grundsätzlich ist die Brandschau jedoch, je nach Gefährdungsgrad des Objektes, in Zeitabständen von maximal sechs Jahren durchzuführen.

Die Brandverhütungsschau ist eine gebührenpflichtige Leistung, die der Fachbereich „Feuerschutz · Rettungsdienst“ durchführt. Sie wird auf der Grundlage des § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Erkrath durchgeführt.