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Versicherungsschutz
Die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr sind über die Unfallkasse NRW bei Unfällen abgesichert. Schäden an privatem Eigentum (zum Beispiel Uhren, Brillen, Unterkleidung) werden in der Regel vom Gemeindeversicherungsverband (GVV) abgefangen.