Übungsdienst
Jeder Löschzug versieht seinen Übungsdienst im 14-tägigen Wechsel an einem Donnerstag in der Zeit von 19:00 bis 21:00 Uhr, zusätzlich werden circa zehn bis zwölf dieser Übungsdienste zwischen den 14-Tage-Rhythmus eingeschoben, so dass jeder Löschzug in der Regel im Jahr zwischen 36 und 38 Übungsdienste versieht. Die Übungsdienstteilnahme muss nach Festlegung der Wehrleitung in Abstimmung mit den Zugführern bei mindestens 50 Prozent liegen, damit eine entsprechende durchgängige Leistungsfähigkeit der Feuerwehr erhalten bleibt.