Mitgliedschaft
Die Aufnahme in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr ist in der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (VOFF) geregelt. Voraussetzungen sind:
- Gesundheitliche und geistige Eignung (Diese wird von einem Arbeitsmediziner im Rahmen der Atemschutztauglichkeitsuntersuchung nach G 26.3 festgestellt.)
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Keine Vorstrafen - Vorlage eines Führungszeugnisses
Die aktive Mitgliedschaft in einem Löschzug endet mit dem Eintritt in den beruflichen Ruhestand. Die Feuerwehrangehörigen wechseln dann in die Ehrenabteilung.
Einen Aufnahmeantrag finden Sie unter „Dokumente“.