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Mitgliedschaft

Die Aufnahme in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr ist in der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (VOFF) geregelt. Voraussetzungen sind:

  • Gesundheitliche und geistige Eignung (Diese wird von einem Arbeitsmediziner im Rahmen der Atemschutztauglichkeitsuntersuchung nach G 26.3 festgestellt.)
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Keine Vorstrafen - Vorlage eines Führungszeugnisses

Die aktive Mitgliedschaft in einem Löschzug endet mit dem Eintritt in den beruflichen Ruhestand. Die Feuerwehrangehörigen wechseln dann in die Ehrenabteilung.

Einen Aufnahmeantrag finden Sie unter „Dokumente“.