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Strom-Spar-Check des Caritasverbandes

Der Caritasverband für den Kreis Mettmann bietet für nachfolgende Personengruppen einen kostenlosen Stromsparcheck an:

  • Personen, die berechtigt sind Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kindergeld mit einem zusätzlichen Kinderzuschlag, zu beziehen.
  • Personen mit geringen oder teilweise gepfändeten Einkommen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Caritas.