Bauholz, Bauschutt und Baumischabfall
Diese Abfallarten sind aus dem Restmüll und der Sperrgutabfuhr ausgeschlossen: Bauholz, Bauschutt und Baumischabfall sind selbst und auf eigene Kosten zu entsorgen.
Der Wertstoffhof nimmt Bauholz, Bauschutt und verschiedene Baumischabfälle gegen Entgelt an. Das Mindestentgelt beträgt je Anlieferung zehn Euro. Größere Mengen werden gewogen und nach Gewicht berechnet.
Ausgeschlossen ist die Annahme von Bauholz der Klasse 4 (imprägnierte Hölzer, Bahnschwellen) und Mineralfaserprodukten (Steinwolle, Glaswolle, Eternit).
Beispiele für Bauholz
- Bodenbeläge aus Holz oder Laminat
- Wand- und Deckenverkleidungen und Panelen
- Kanthölzer, Bohlen, Dachlatten, Balken
- Türen und Türzargen
- Fensterahmen
Beispiele für Bauschutt
Als Bauschutt werden alle mineralischen Bauabfälle bezeichnet einschließlich Sand, Erde und Steine.
Beispiele für Baumischabfall
- Bade- und Duschwannen
- Keramikbecken und Keramiktöpfe
- Fliesen und Kacheln
- Wasser- und Leitungsrohre
- Dachrinnen
- Gipskarton und andere Trockenbauelemente
- mit Glas oder Holz verunreinigter Bauschutt
- Geschirr, Porzellan und Tontöpfe