Besoldung, Entgelt, Arbeitszeit
Eine Eingruppierung kann bis zur Entgeltgruppe S 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgen.
Es handelt sich jeweils um Vollzeitstellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Grundsätzlich sind die Stellen auch in Teilzeit besetzbar. Bei den Teilzeitstellen ist die Arbeitsleistung teilweise auch in den Nachmittagsstunden erforderlich, eine flexible Arbeitszeitverteilung kann vereinbart werden.