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Niederschlagswassergebühr

Nach Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung werden Gründächer bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt. Für Eigentümerinnen und Eigentümer mit Dachbegrünung kann die Gebühr dadurch verringert werden.

Die Gebühr wird auf Grundlage der Quadratmeter der bebauten, überbauten, befestigten oder anderweitig versiegelten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann, berechnet.

Seit Juli 2021 werden lückenlos begrünte Dachflächen auf Antrag bei der Bemessung der Gebühr nur mit der Hälfte der von ihnen überbauten Grundstücksfläche angesetzt. Dies gilt gleichermaßen für begrünte Bestandsdächer und für erstmalig begrünte Dachflächen.