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Informationen für Blinde und Sehbehinderte sowie körperlich eingeschränkte Personen

Wer die Briefwahl nicht selbst beantragen oder den Stimmzettel ausfüllen kann, kann sich dazu einer Hilfsperson bedienen. Bei der Wahl im Wahllokal kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes als Hilfsperson fungieren. Die Tätigkeit der Hilfsperson darf sich ausschließlich darauf erstrecken, den von der Wählerin oder dem Wähler geäußerten Wahlwunsch wiederzugeben. Zuwiderhandlungen sind strafbar.

Damit blinden und sehbehinderten Menschen eine selbstständige und geheime Wahl barrierefrei möglich ist, gibt es Wahlschablonen und dazugehörige Audio-CDs. Beides bekommen blinde und sehbehinderte Menschen vor der Wahl zur Verfügung gestellt. Kostenlose Wahlhilfepakete können beim Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. unter der Telefonnummer 0800 000 9671 0 oder unter www.bsvw.org/wahlen angefordert werden.