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Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um an dem Projekt in Hochdahl mitwirken zu können?

Den zentralen Baustein für einen lebendigen Bürgerbusverein bilden die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer und stellen demnach den größten Anteil im Team dar. Doch neben dem reinen Fahren erfordern finanzielle und technische Belange viel Aufmerksamkeit, die nicht zu unterschätzen und unabdingbar sind.

In der Regel bestehen Bürgerbusteams daher aus mindestens 15-20 Personen, die sich die Aufgaben je nach Funktion und zeitlicher Ressourcen flexibel aufteilen. Daher sind sowohl zeitlich eingeschränkte Personen als auch Personen, die sich das Fahren eines Bürgerbusses nicht zutrauen, wichtige Teammitglieder. Ebenso müssen einige Personen als Vorsitz fungieren und im besten Fall gleich zu Beginn eine zentrale organisatorische Funktion übernehmen.

Um einen Bürgerbus fahren zu dürfen, muss

  • mindestens das 21. Lebensalter erreicht sein,
  • ein Führerschein der Klasse B (oder Klasse III) besessen
  • und über eine mindestens zwei Jahre andauernde Fahrpraxis mit diesem verfügt werden.

Zusätzlich muss bei der Straßenverkehrsbehörde eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragt werden. Dafür ist auch ein im Vorfeld durchzuführender Gesundheitscheck erforderlich, der insbesondere die Leistungs- und Reaktionsfähigkeit sowie das Sehvermögen testet. Darüber hinaus muss ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt und vorgelegt werden. Anschließend werden die potenziellen Fahrerinnen und Fahrer durch einen Verkehrsmeister der Rheinbahn AG in den Bürgerbusbetrieb eingewiesen und müssen das Fahren eines Bürgerbusses unter Beweis stellen.

Alle anfallenden Kosten werden durch den Bürgerbusverein getragen. Dieser finanziert sich hauptsächlich über Fahrgasteinnahmen und Sponsoren, die es durch das Team ebenfalls anzusprechen und zu gewinnen gilt, sowie durch finanzielle Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen für organisatorische Belange sowie für die Anschaffung eines Busses.