Verlust oder Diebstahl des Personalausweises
Sofern Sie bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion (eID) eingeschaltet haben, sollten Sie diese unverzüglich sperren lassen.
Sie können den Verlust oder Diebstahl im Bürgerbüro melden und gleichzeitig die Online-Ausweisfunktion sofort sperren lassen.
Alternativ können Sie den Verlust oder Diebstahl auch bei der Polizei melden. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich selbst Ihren Online-Ausweisfunktion sperren lassen, sofern diese eingeschaltet war. Sie können die Online-Ausweisfunktion bequem telefonisch bei der Sperrhotline sperren lassen.
Telefonische Sperrhotline
- Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
- Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Eine Liste der Auslandsvorwahlen finden Sie auf der Internetseite des Vereins SPERR-NOTRUF 116 116 e. V.
- Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
- Der Online-Ausweis wird umgehend gesperrt.
- Solange der Online-Ausweis gesperrt ist, kann er nicht verwendet werden.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Die Online-Ausweisfunktion und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Personalausweis wiedergefunden?
Sofern Sie Ihren Personalausweis wiederfinden oder zurückerhalten sollten und ihn weiter nutzen möchten, melden Sie dies unverzüglich bitte persönlich im Bürgerbüro. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als „aufgefunden“ offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Ihren Personalausweis können Sie dann in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Das Bundesamt des Inneren weist jedoch darauf hin, dass es in Einzelfällen dazu kommen kann, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises, einen neuen zu beantragen.
Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden oder zurückerhalten, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Dies geht jedoch nur persönlich im Bürgerbüro. Eine telefonische Entsperrung ist nicht möglich.