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Besoldung, Entgelt, Arbeitszeit

Eine Eingruppierung kann bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgen. Die individuelle Eingruppierung erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen. 

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von zurzeit 39 Stunden. Eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich, sofern die Aufgabenerledigung in ausreichendem Umfang sichergestellt ist.