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Besoldung, Entgelt, Arbeitszeit

Eine Eingruppierung kann bis zur Entgeltgruppe S 11b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD, Sozial- und Erziehungsdienst) erfolgen. Die individuelle Eingruppierung erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden für tariflich Beschäftigte. Die Arbeitszeit ist auf fünf Tage pro Woche aufzuteilen. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt individuell in Absprache mit dem/der Vorgesetzten und kann auch am Wochenende erfolgen.