Kinderfreizeitbonus für Familien mit kleinem Einkommen
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat die Bundesregierung als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien und Familien mit kleinem Einkommen den sogenannten „Kinderfreizeitbonus“ beschlossen.
Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien sowie Familien mit kleinen Einkommen erhalten, um aktuelle Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen zu können. Die Einmalzahlung wird dabei nicht auf andere bestehende Sozialleistungen angerechnet.
Die Auszahlung erfolgt im August 2021 automatisch für Kinder, die am 01.08.2021 noch unter 18 Jahre alt sind, Kindergeld beziehen und
Empfängerin sowie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz sind. Selbst aktiv werden und einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen, müssen lediglich die Personen, welche die nachfolgenden Leistungen erhalten:
- Kinderzuschlag (KiZ),
- Wohngeld (gegebenenfalls parallel zu KiZ) oder
- Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Weitergehende Informationen zum Kinderfreizeitbonus sowie das entsprechende Antragsformular sind der Website der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen.