Besoldung, Entgelt, Arbeitszeit
Eine Eingruppierung kann bis zur Entgeltgruppe S 2 TVöD des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD SuE) erfolgen. Die individuelle Eingruppierung erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.
Eine Weiterbeschäftigung über den Befristungszeitraum hinaus ist nicht ausgeschlossen.
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer Arbeitszeit von 7 Stunden pro Woche. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt individuell in Absprache mit dem bzw. der Vorgesetzten.