Grabbeigabe
Als Grabbeigabe ist die Totenasche eines kremierten Haustiers in bereits belegte Grabstätten zulässig. Ein dem Tod der/des Tierhalterin/Tierhalters vorausgehendes Begräbnis des Tieres ist ausgeschlossen. Die Einbringung soll außerhalb der Öffnungszeiten des betroffenen Friedhofs erfolgen. Eine Trauerzeremonie findet aus diesem Anlass nicht statt. Hinweise auf die Einbringung dürfen nicht an der Grabstätte angebracht werden.