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Aschestreufeld (nur Friedhof Neanderweg)

Auf dem städtischen Teil des Friedhofes Neanderweg steht ein Aschestreufeld zur Verfügung. Die Asche wird auf diesem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich durch Verstreuung beigesetzt, wenn dies die/der Verstorbene schriftlich bestimmt hat.
Am Aschestreufeld kann gekennzeichnet werden, wer verstreut worden ist. An einem dafür vorgesehenen Gedenkbaum können der Name und das Geburts- und Sterbedatum der verstorbenen Person durch Gravur eines Blattes vom Antragstellenden der Bestattung hinterlegt werden. Andere Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig.