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Neue Grabvariante: Aschestreufeld

Auf dem städtischen Teil des Friedhofes Neanderweg steht ein Aschestreufeld zur Verfügung. Die Asche wird auf diesem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich durch Verstreuung beigesetzt, wenn dies die/der Verstorbene schriftlich bestimmt hat.
Am Aschestreufeld kann gekennzeichnet werden, wer verstreut worden ist. An einem dafür vorgesehenen Gedenkbaum können der Name und das Geburts- und Sterbedatum der verstorbenen Person durch Gravur eines Blattes vom Antragstellenden der Bestattung hinterlegt werden. Andere Grabmale und bauliche Anlagen (§§ 22 ff.) sind nicht zulässig.