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Einstellungsvorausetzungen

Ausbildung

Mindestens mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss.

Höchstaltersgrenze

Es gelten die Altersgrenzen nach den jeweils aktuellen beamtenrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen.

Sonstige Voraussetzungen

Europäische Union-Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (§ 7 Beamtenstatusgesetz), gesundheitliche Eignung für die Verwaltungstätigkeit, Vorlage des einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses.