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Städtebauförderung

Der Rat der Stadt Erkrath beschloss am 13.12.2016 die Teilnahme der Stadt Erkrath am Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“. Die Stadt Erkrath hat sich daraufhin im Dezember 2016 mit dem Integrierten Handlungskonzept „Sandheide“ um eine Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt NRW“ beworben.

Im Jahr 2017 wurde Erkrath mit der „Sozialen Stadt Sandheide“ erstmals im Städtebauförderprogramm von Bund und Land aufgenommen. Alle Maßnahmen, die im Integrierten Handlungskonzept benannt werden (das Handlungskonzept ist als Dokument auf dieser Seite hinterlegt), werden in den Jahren 2017 bis 2026 umgesetzt.

Was ist Städtebauförderung?

Zur Bewältigung neuer Aufgaben und Herausforderungen unterstützt der Bund die Städte bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen der Städtebauförderung. Dabei gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Diese Finanzhilfen werden durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zur Verfügung gestellt.

Auf Grundlage dieser Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und Auswahlkriterien. So werden durch die Verwaltungsvereinbarung und die Förderrichtlinien die programmatischen Ziele der Städtebauförderung gesteuert.

Das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“

Das Programm „Soziale Stadt“ ist im Rahmen der Städtebauförderung Bestandteil der Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Mit der Neuausrichtung der Städtebauförderung zum Programmjahr 2021 wurde das Programm in „Sozialer Zusammenhalt“ umbenannt. 

Mit diesem Städtebauförderungsprogramm unterstützen Bund und Länder die Kommunen bei der schwierigen Aufgabe, benachteiligte Stadt- und Ortsteile zu stabilisieren und die Lebensbedingungen insgesamt zu verbessern. Durch städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur und die Qualität des Wohnens wird für mehr Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit gesorgt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen verbessert.

Die Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden:

  • Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, unter anderem durch Aufwertung und Anpassung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes,
  • Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie sonstiger sozialer Infrastrukturen,
  • Stärkung der Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft,
  • Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport,
  • Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit,
  • Verbesserung der Integration und Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement, insbesondere durch frühzeitige Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Vernetzung lokaler Akteure,
  • Quartiersmanagement, insbesondere als Ansprechpartner in der Nachbarschaft sowie Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und sonstigen Quartiersakteuren, zur Aktivierung, Beteiligung und Vernetzung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer lokaler Akteure, zur Koordinierung und Bündelung der Angebote und Maßnahmen im Quartier.

Die Förderquote der Maßnahmen über das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ liegt in Erkrath derzeit bei 60 Prozent.

Das Integrierte Handlungskonzept „Sandheide“

Das Integrierte Handlungskonzept „Sandheide“ stellt die geforderte Grundlage zur Durchführung einer Gesamtmaßnahme „Soziale Stadt Nordrhein-Westfalen“ dar. Dabei handelt es sich um ein strategisches Entwicklungskonzept für das Programmgebiet Sandheide, das auf Basis einer Bestandsanalyse eine Gesamtstrategie sowie Umsetzungsziele umfasst.

Die im Integrierten Handlungskonzept enthaltenen Maßnahmen gliedern sich in folgende Handlungsfelder:

  • Wohnen / Wohnumfeld
  • Öffentlicher Raum / Grün- und Spielflächen
  • Soziales / Integration / Versorgung
  • Prozessgestaltung

Insgesamt umfasst das Handlungskonzept 24 Maßnahmen, die in den Jahren 2017 bis 2026 umgesetzt werden sollen. Das Handlungskonzept kann unter „Dokumente“ eingesehen werden.