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Das Städtebauförderprogramm „Investitionspakt - Soziale Integration im Quartier“

Für einige im Integrierten Handlungskonzepts „Sandheide“ (mehr zum Integrierten Handlungskonzept unter Integriertes Handlungskonzept „Sandheide“) genannten Maßnahmen, die nicht über das Förderprogramm „Soziale Stadt“ gefördert werden können, können Fördergelder über das Förderprogramm „Investitionspakt – Soziale Integration im Quartier“ beantragt werden.

Das Förderprogramm „Investitionspakt – Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ hat unter anderem als Handlungs- und Förderschwerpunkte die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration im Quartier. Dabei bildet die Erneuerung der Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen einen zentralen Ansatzpunkt. Als Ziele werden unter anderen die Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier sowie die Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur verfolgt.

Die Gegenstände der Förderung betreffen unter anderem einzelne Maßnahmen zur bedarfsorientierten Errichtung und baulichen Erneuerung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen zur Förderung der Integration und des Zusammenlebens im Quartier.

An diesem Förderprogramm beteiligen sich der Bund zu 75 Prozent, das Land NRW zu 15 Prozent und die jeweiligen Kommunen zu 10 Prozent.

Weitere Informationen hierzu finden sich auf dem Internetauftritt des Investitionspakts.