Was ist Städtebauförderung?
Zur Bewältigung neuer Aufgaben und Herausforderungen unterstützt der Bund die Städte bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen der Städtebauförderung. Dabei gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Diese Finanzhilfen werden durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Auf Grundlage dieser Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und Auswahlkriterien. So werden durch die Verwaltungsvereinbarung und die Förderrichtlinien die programmatischen Ziele der Städtebauförderung gesteuert.