Erforderliche Unterlagen
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen, sind unterschiedliche Unterlagen und Urkunden im Original vorzulegen. Es empfiehlt sich hierüber vorab Rücksprache mit dem Standesamt zu halten.
Wer nicht mit Hauptwohnsitz in Erkrath, sondern einer anderen Stadt im In- oder Ausland gemeldet ist, muss immer eine aktuelle (vor nicht mehr als 14 Tagen ausgestellte) Aufenthaltsbescheinigung bzw. Erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland geboren sind, müssen grundsätzlich folgende Unterlagen vorlegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
Sollten Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet gewesen sein:
- Eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
- Eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters der Vorehe mit Auflösungsvermerk (wenn die letzte Vorehe in Deutschland geschlossen wurde)
Sollten Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die aufgelöst wurde:
- Eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
- Eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters mit Auflösungsvermerk
In folgenden Fällen sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen:
- Bei Beteiligung einer ausländischen Staatsangehörigkeit
- Wenn eine(r) der Eheschließenden nicht in Deutschland geboren wurde
- Bei Beteiligung ausländischer Vorehen
- Wenn eine Vorehe im Ausland geschieden wurde (ggfs. ist ein Anerkennungsverfahren über das OLG Düsseldorf erforderlich)