Voraussetzungen
Das Ehefähigkeitszeugnis muss bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Bezirk einer der/oder beide deutschen Partner seinen/ihren Wohnsitz hat/haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Besteht kein inländischer Wohnsitz, so ist der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort maßgebend.
Liegt kein Ehehindernis vor, wird das Ehefähigkeitszeugnis sofort ausgestellt und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.