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Wahlformular für Auslandsdeutsche

Im Ausland lebende Deutsche, die für keine Wohnung im Bundesgebiet gemeldet sind, können sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dies ist dann möglich, wenn nach der Vollendung des 14. Lebensjahres für mindestens drei Monate ununterbrochen eine Wohnung oder anderweitig ein Aufenthalt im Bundesgebiet bestanden hat und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

Zuständig für die Eintragung ist die letzte Wohnortgemeinde im Bundesgebiet. Der Antrag muss bis spätestens zum 02.02.2025 ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Eine elektronische Übersendung per E-Mail ist möglich.

In Ausnahmefällen können auch Deutsche in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, deren Aufenthalt im Bundesgebiet länger als 25 Jahre zurückliegt oder die nie im Bundesgebiet gelebt haben. Bitte beachten Sie dazu die Informationen der Bundeswahlleiterin oder kontaktieren Sie das Wahlamt.