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Personalausweis bzw. Nationalpass und Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde
- War die/der Verstorbene deutsche(r) Staatsangehörige(r) wird grundsätzlich der Personalausweis benötigt.
- War die/der Verstorbene ausländische(r) Staatsangehörige(r) wird grundsätzlich der Nationalpass benötigt.
- War die/der Verstorbene in einer anderen Stadt gemeldet als in Erkrath, ist eine aktuelle Meldebescheinigung für die Beurkundung der zuständigen Meldebehörde als Adressennachweis vorzulegen, um evtl. fehlerhafte Angaben in der Sterbefallanzeige auszuschließen. Selbst durch Vorlage des Personalausweises muss nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass dieser die aktuelle Meldeanschrift enthält (beispielsweise bei kurzfristigem Umzug in ein Seniorenheim)