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Sterbefallanzeige und Todesbescheinigung
- Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus, Altenheim oder einer ähnlichen Einrichtung eingetreten, wird von dem entsprechenden Krankenhaus, Altenheim oder ähnlichen Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige, sowie die von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung benötigt.
- Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, wird die Todesbescheinigung benötigt.
- Wird der Tod von der zuständigen Polizeibehörde angezeigt, wird die Sterbefallanzeige der Polizei inklusiv der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft sowie die Todesbescheinigung benötigt.