Erforderliche Unterlagen
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.
Sterbefallanzeige und Todesbescheinigung
- Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus, Altenheim oder einer ähnlichen Einrichtung eingetreten, wird von dem entsprechenden Krankenhaus, Altenheim oder ähnlichen Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige, sowie die von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung benötigt.
- Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, wird die Todesbescheinigung benötigt.
- Wird der Tod von der zuständigen Polizeibehörde angezeigt, wird die Sterbefallanzeige der Polizei inklusiv der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft sowie die Todesbescheinigung benötigt.
Personalausweis bzw. Nationalpass und Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde
- War die/der Verstorbene deutsche(r) Staatsangehörige(r) wird grundsätzlich der Personalausweis benötigt.
- War die/der Verstorbene ausländische(r) Staatsangehörige(r) wird grundsätzlich der Nationalpass benötigt.
- War die/der Verstorbene in einer anderen Stadt gemeldet als in Erkrath, ist eine aktuelle Meldebescheinigung für die Beurkundung der zuständigen Meldebehörde als Adressennachweis vorzulegen, um evtl. fehlerhafte Angaben in der Sterbefallanzeige auszuschließen. Selbst durch Vorlage des Personalausweises muss nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass dieser die aktuelle Meldeanschrift enthält (beispielsweise bei kurzfristigem Umzug in ein Seniorenheim)