Seiteninhalt
Sterbefallanzeige
Der Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Tag anzuzeigen.
Anzeigepflichtig sind
- bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim die Verwaltung dieser Einrichtung (schriftliche Anzeige)
- das beauftragte Bestattungsunternehmen (schriftliche oder mündliche Anzeige)
- jede Person, die mit der verstorbenen Person in einem Haushalt lebte
- die Person, in deren Wohnung die Person verstorben ist
- jede andere Person, die bei dem Sterbefall zugegen war oder davon Kenntnis hat
- gegebenenfalls die Polizei