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Sterbefallanzeige

Der Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Tag anzuzeigen.

Anzeigepflichtig sind

  • bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim die Verwaltung dieser Einrichtung (schriftliche Anzeige)
  • das beauftragte Bestattungsunternehmen (schriftliche oder mündliche Anzeige)
  • jede Person, die mit der verstorbenen Person in einem Haushalt lebte
  • die Person, in deren Wohnung die Person verstorben ist
  • jede andere Person, die bei dem Sterbefall zugegen war oder davon Kenntnis hat
  • gegebenenfalls die Polizei