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Funktion der eID-Karte

Die eID-Karte ist kein Pflichtdokument zur Erfüllung der Ausweispflicht, sondern eine freiwillige Chipkarte für eine bestimmte Gruppe ausländischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Die eID-Karte ist kein Ausweis, was zur Folge hat, dass eine Identitätsfeststellung weiterhin über ausländische Dokumente zu erfolgen hat. Auf der eID-Karte wird auch kein Lichtbild aufgenommen.

Mit der eID-Karte wird nun auch der hier berechtigten Personengruppe eine Möglichkeit geboten, auf die Online-Funktion des Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels zurückzugreifen. Die Karte ermöglicht online im Internet oder an Bürgerterminals eine eindeutige Identifizierung. So können Online-Dienste und Dienstleistungen von Behörden und Unternehmen genutzt werden, etwa zur Terminvereinbarung, zur Antragstellung oder zur Identifizierung beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages.