Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte
Der Antrag zur Ausstellung der eID-Karten ist beim Bürgerbüro der alleinigen Wohnung bzw. der Hauptwohnung zu stellen. Antragsberechtigt sind Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Ausnahme von Deutschland) und Angehörige der übrigen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen), die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt zehn Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Beantragung eID-Karte hat persönlich zu erfolgen. Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- ein gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder nationale Identitäskarte).
Die Verwaltungsgebühr für die Beantragung der eID-Karte beträgt 37,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre) Die Produktion der eID-Karte dauert circa drei bis vier Wochen. Nach der Beantragung erhalten Sie einen Brief mit einer PIN-Nummer zur Inbetriebnahme der Karte.