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Allgemeine Hinweise zu Pyrotechnik

Pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie 2 dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag gezündet werden, und auch nur von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Benutzung an anderen Tagen bedarf einer besonderen Erlaubnis seitens der Stadt.

Darüber hinaus ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Pflege- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Gerade mit Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und auch Haustiere bittet die Verwaltung, diese Regeln einzuhalten und zu respektieren.