Wer ist für die Entsorgung zuständig?
Der Verursacher des Abfalls ist verpflichtet, diesen zu entsorgen. Überall im öffentlichen Raum besteht ein Verunreinigungsverbot. Unser Tipp: Nehmen Sie von vornherein geeignete Transportbehälter für Ihre Abfälle mit. Schauen Sie am nächsten Tag noch einmal nach. Oft war im Dunkeln nicht alles zu sehen.
Der nächste in der Reihe der Zuständigen ist der Grundstückseigentümer. Dem „gehört“ der zurückgelassene Unrat. Auch die Reinigung der Gehwege ist durch die Straßenreinigungssatzung den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen. Viele Straßen sind ebenfalls durch die Anlieger zu reinigen und werden nicht von der städtischen Kehrmaschine befahren.
Daher der Appell an alle Feiernden: Hinterlassen Sie Straße und Gehweg so, wie sie es sich für ihr eigenes Grundstück wünschen. Hinterlassen Sie keinen Müll auf landwirtschaftlichen Flächen, Grünflächen und Spielwiesen. Bedenken Sie, welche Verletzungen Kindern und Tieren zustoßen könnten.