Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Das Ausländeramt erreichen Sie bei der Kreisverwaltung Mettmann, allerdings können Sie Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstitel auch in den Bürgerbüros abgeben. Von dort werden diese dann zur Bearbeitung an die Kreisverwaltung Mettmann weitergeleitet. Alle Informationen zum Ausländeramt des Kreis Mettmann finden Sie unter „Externe Links“.
Anträge, die an die Kreisverwaltung weitergeleitet werden
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Antrag auf Übertragung einer Aufenthaltserlaubnis
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
Notwendige Unterlagen
Für die Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels sind grundsätzlich folgende Unterlagen in Kopie und im Original mitzubringen:
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Gültiger Reisepass
- Ein biometrisches Lichtbild
- Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts (Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate und Arbeitsvertrag, Bescheid des Steuerberaters bei Selbständigkeit, Bescheid des Jobcenters etc)
- Kopie des Mitvertrages oder Wohnraumbescheinigung
- Kopie der Krankenversicherungskarte
- gegebenenfalls Nachweis über den Abschluss eines Integrationskurses inkl. Orientierungskurs
- Bei Schülern: Schulbescheinigung
- Sofern verheiratet: Kopie des Ausweises des Ehegatten
Je nach Art des Aufenthaltes können weitere Unterlagen erforderlich sein.